Sobald eine Pfarrstelle vakant ist oder aber Vakanz zu erwarten ist, wird eine Pfarrstelle nach Freigabe (Antrag vom Kirchenvorstand an KKV) durch den KKV ausgeschrieben. Die Besetzung einer Pfarrstelle erfolgt alternierend durch Wahl oder Ernennung. In Ostfriesland kommt das Interessentenwahlrecht dazu.
Bei Wahl oder Ernennung werden folgende Unterlagen benötigt:
- KV-Beschluss der Kirchengemeinde mit Bitte auf Wiederbesetzung
- KKV-Beschluss mit der Bitte um Wiederbesetzung/ Freigabe der Stelle
- Stellenausschreibung der Kirchengemeinde
Rechtliche Informationen über Pfarrstellen unter https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/meta/service/dienstrecht
Die Stellen werden auf der landeskirchlichen Seite veröffentlicht: https://www.landeskirche-hannovers.de/landeskirche/mitarbeit/freie-stellen
(Ostfriesland: Für eine Pfarrstelle, die dem Interessentenwahlrecht zugeordnet ist, gibt es keine Ernennung. Der Kirchenvorstand der betroffenen Gemeinde erstellt eine Liste mit den Adressen aller Interessenten der Gemeinde. Die Interessenten werden zu einer Versammlung durch die/den Superintendent*in eingeladen. In dieser Versammlung übertragen die Interessenten ihr Wahlrecht (nur für diese Pfarrstellenbesetzung) an den KV der Gemeinde oder an die wahlberechtigten Gemeindeglieder.)
Nachdem alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die schriftliche Benachrichtigung zur Stellenbesetzung vom Landeskirchenamt. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhält der Kirchenkreis Informationen zu den Bewerbungen. Weiter geht´s mit dem Pendelformular.
Liegen keine Bewerbungen vor kann die Stellenausschreibung verlängert werden.