Die Ausbildung zur/m Diakon*in ist in den evangelischen Landeskirchen unterschiedlich gestaltet, jede Ausbildungsstätte hat ihre eigene Prägung. Gemeinsam ist ihnen jedoch: Alle Ausbildungen vermitteln kirchlich-theologisches und pädagogisches Fachwissen. Das Studium beinhaltet die kirchlich und staatlich anerkannte Doppelqualifikation in Sozialer Arbeit und Religionspädagogik. Der Ausbildungsgang endet mit der Einsegnung ins Amt der/s Diakon*in durch die/den Regionalbischöf*in.
Für Diakon*innen in der evangelischen Kirche finden sich Arbeitsfelder in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Landeskirchen, Diakonischen Werken, diakonischen und auch kommunalen und staatlichen Einrichtungen.
Arbeitsfelder: https://www.diakon-in-hannover.de/Kontakte
Grundlage für die Arbeit der Diakon*innen ist das Diakon*innengesetz: https://diakoninnengesetz.landeskirche-hannovers.de/
https://www.kirchenrecht-evlka.de/document/55488/search/diakg#s442710004