Kirchliche Mitarbeitende

Ephoralsekretär*innen

Der Beruf des/der Ephoralsekretär*in und des/der Sekretär*in im Regionalbischofsbüro und im Büro der/s Landesbischöf*in ist kein Ausbildungsberuf. Mitarbeitende in diesen Arbeitsfeldern bringen meistens berufliche Vorerfahrungen bzw. Ausbildungen aus sehr unterschiedlichen Bereichen mit.

In der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers sind weniger als 100 Mitarbeitende in diesen Arbeitsfeldern tätig. In den wenigsten Fällen ist ein/e Kolleg*in direkt nebenan oder im gleichen Büro. Der/die nächste Kolleg*in ist zumeist einen Kirchenkreis entfernt tätig. Daher sind berufliche Fortbildung und fachlicher Austausch für diese Aufgabenfelder besonders nötig.

Berufliche Fortbildung und fachliche Beratung für diese Berufsgruppe wird durch die Evangelische Agentur der Landeskirche Hannovers angeboten.

Einmal jährlich lädt die Evangelische Agentur zu einer mehrtägigen Fortbildung und zu einem Fachtag ein. Die regelmäßige Teilnahme ist zweckmäßig. Bei der mehrtägigen Fortbildung gilt bei der Anmeldung: „Neue“ zuerst.

Für kirchliche Mitarbeiter*innen werden allgemeine Fortbildungen unterschiedlicher Träger angeboten. Diese können auch von Ephoralsekretär*innen in Anspruch genommen werden.

Es ist eine Dienstreisegenehmigung zu beantragen. Die Kosten für die Fahrt/Seminargebühren übernimmt der Kirchenkreis. Je nach Fortbildung muss ein Eigenanteil entrichtet werden.

Pfarramtssekretär*innen

Mit der Berufsbezeichnung Pfarrsekretär*innen werden Mitarbeitende in der Verwaltung und Organisation des Pfarrbüros bezeichnet. Sie erfüllen ihren Dienst nach kirchlichen Weisungen in den Gemeinden.

Die Aufgaben in einem Pfarrbüro sind vielseitig. Sie richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten und der jeweiligen Arbeitsplatzbeschreibung in Absprache mit dem Anstellungsträger (KV).

Die Epohoralsekretär*in organisiert einmal bis zweimal jährlich Treffen der Sekretärinnen im Kirchenkreis.

Mittlerweile sind Pfarrsekretär*innen auch in Regionalbüros in verschiedenen Kirchenkreisen angestellt und betreuen dort mehrere Kirchengemeinden.

Küster*innen

Der Küsterberuf ist kein eigentlicher Ausbildungsberuf, aber für eine Anstellung in den Küsterdienst ist eine abgeschlossene Berufsausbildung hilfreich und gut. Diese Ausbildung sollte den Tätigkeitsbereichen des Dienstes entsprechen. Durch Teilnahme an Einführungslehrgängen, Seminaren und sonstigen Fachtagungen kann das erforderliche Wissen (die praktischen, geistlichen und theologischen Bezüge) für die Arbeit in der Kirchengemeinde erworben werden.

Kantor*in/Kirchenmusiker*in

Kirchengemeinden haben eigene Kirchenmusiker*innen/Kantor*in, die direkt bei den Gemeinden angestellt sind.

Bei übergemeindlichen Kirchenmusiker*innen ist die/der Superintendent*in Dienstvorgesetzte/r. Die Urlaubsanträge, Dienstreisegenehmigungen, Krankmeldungen, Dienstanweisung etc. sind über die Superintendentur zu beantragen bzw. zu melden. 

ACHTUNG: die Kirchenmusiker*innen/ Kantor*innen sind auf Basis einer 6-Tage-Woche angestellt. Der Urlaubsanspruch beträgt also 36 Tage im Jahr.

Neue Mitarbeitende

Willkommenstermin mit Superintendent*in vereinbaren.

In einigen Kirchenkreisen erhalten neue Mitarbeitende Informationen zum Kirchenkreis. Dies kann folgendes sein:

  • Terminplan KKK, KKV und KKS
  • Zugang zu Intern-e ermöglichen (ggfs. über hinterlegte Formulare informieren) ODER alle nötigen Formulare per E-Mail versenden
  • Evtl. Broschüren des KK übergeben
  • Information über Urlaub, Fortbildungen, Dienstreisen geben
  • Was ist bei Krankheit zu beachten?
  • Aktuelle Kontaktdaten der Superintendentur und der Mitglieder der Kirchenkreiskonferenz
  • Schutzkonzept mit Selbstverpflichtung
  • Evtl. Informationen zur Notfallseelsorge

Stellenausschreibung

Eine Stellenausschreibung für Mitarbeitende wird je nach Ansiedlung der Stelle von verschiedenen Personen erstellt, z.B. von der Gemeinde, der Region/Gestaltungsraum oder dem Kirchenkreis (Superintendentur). Die Stellenbeschreibung wird an die Personalabteilung des Kirchenamtes weitergegeben, durch diese geprüft und veröffentlicht. In manchen Kirchenkreisen werden die Stellenausschreibungen ausschließlich durch die Superintendenturen bearbeitet und veröffentlicht.

Wichtig ist die Beteiligung der MAV, der Gleichstellungsbeauftragten und der Vertrauensperson für Schwerbehinderte, wenn vorhanden.

Willkommenspaket

In einigen Kirchenkreisen erhalten neue Mitarbeiter*innen eine Infomappe oder ein Willkommenspaket. Dies wird in den Kirchenkreisen unterschiedlich gehandhabt.

Inhalte:

  • Wichtige Kontaktdaten
    • Stellvertretende Superintendent*innen
    • Kolleg*innen im Kirchenkreis
    • Gemeinden und Sonderpfarrämter
    • Vertretungspastor*innen/ Springerpastor*innen
    • Landeskirchenamt
    • Kirchen(kreis)amt
    • Diakoniestationen
  • Urlaubsanträge
  • Dienstreiseanträge
  • Fahrtenbuch
  • Fortbildungskalender
  • Liste Beauftragungen
  • Liste mit Terminen der KKV-Sitzungen eines Jahres
  • Liste mit Terminen der KKK eines Jahres