Unter dem Begriff Personal verbirgt sich in der Superintendentur eine andere Definition als im herkömmlichen Sinn.
Die Verantwortung für Vertragswerk und Abrechnung liegt bei den Personalabteilungen/ -dezernaten des Kirchen(kreis)amtes und des Landeskirchenamtes.
Dienstherr*in ist jedoch die/der entsprechende Superintendent*in.
Im Ephoralbüro werden z.B. die Urlaubsansprüche, Dienstreisen, Fortbildungen und vieles mehr bearbeitet. Auch Jahres-/Perspektivgespräche werden hier geführt.
Weitere Informationen sind in den jeweiligen Abschnitten zu finden.
