Sonstiges

Kirchenmusik

Kirchengemeinden haben eigene Kirchenmusiker*innen, die direkt bei den Gemeinden angestellt sind.

Bei übergemeindlichen Kirchenmusiker*innen ist die/der Superintendent*in Dienstvorgesetzte/r. Die Urlaubsanträge, Dienstreisegenehmigungen, Krankmeldungen, Dienstanweisung etc. sind über die Superintendentur zu beantragen bzw. zu melden. 

ACHTUNG: die Kirchenmusiker*innen/Kantor*innen sind auf Basis einer 6-Tage-Woche angestellt. Der Urlaubsanspruch beträgt also 36 Tage im Jahr.

Popularmusik

Jazz, Rock, Pop und Gospel gewinnen innerhalb der Kirchenmusik immer mehr an Bedeutung. Viele Gottesdienstbesucher wünschen sich zeitgemäßere Musik.

Die Landeskirche Hannovers hat deshalb eine eigene Internetseite eingerichtet

https://www.netzwerk-popularmusik.de/

Diese Seite sieht sich als Netzwerk für Popularmusik. Angeboten werden Workshops und Module für Interessierte.

Konföderation

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche Leer und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe bilden die „Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen“. Sie ist gemeinsame Vertretung gegenüber dem Land Niedersachsen und hat ihren Sitz im Landeskirchenamt Hannover.

Ökumene

Die ökumenische Bewegung (von Ökumene, griech. oikoumene, „Erdkreis, die ganze bewohnte Erde“) ist eine Bewegung im Christentum, die eine weltweite Einigung und Zusammenarbeit der verschiedenen Konfessionen anstrebt.

Oft wird vor Ort die Zusammenarbeit der verschiedenen Konfessionen gemeint, z.B. beim Weltfrauentag, Weltgebetstag, Stadtfestgottesdienst, Sternenkinder, etc..

In der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist eine Vielzahl von Kirchen und Konfessionen zusammengeschlossen.

Sonderformen der Kirchenmitgliedschaft (ACK, Einparochial, Biparochial)

In Ostfriesland gibt es neben der Ev.-lutherischen Landeskirche Hannovers auch die Evangelisch-reformierte Landeskirche. Entsprechend sind viele evangelische Kirchenglieder in Ostfriesland nicht lutherisch, sondern reformiert. Es gibt in Ostfriesland einparochiale Kirchengemeinden und biparochiale Kirchengemeinden.

Wohnt eine Person mit reformierter Konfession in einem Ort mit einer lutherischen Kirchengemeinde, so gehört sie zu dieser Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten, behält aber die Konfession. (Sie kann auch in den Kirchenvorstand gewählt werden, konfirmiert werden, usw. – behält aber ihre Konfession). Diese reformierten Personen sind von Mewis der Landeskirche Hannovers erfasst.

Wohnt eine Person mit lutherischer Konfession in einem Ort mit einer reformierten Kirchengemeinde, so gehört sie zu dieser Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten, behält aber die Konfession. (Sie kann auch in den Kirchenvorstand gewählt werden, konfirmiert werden, usw. – behält aber ihre Konfession). Diese Personen tauchen im Mewis der lutherischen Landeskirche nicht auf, sie werden in den Daten der reformierten Landeskirche geführt.

Diese Kirchengemeinden, die die andere Konfession mitbetreuen, sind biparochial.

Gibt es in einem Ort lutherische und reformierte Kirchengemeinden nebeneinander (z.B. in Aurich), werden auch nur die lutherischen oder die reformierten Kirchenglieder betreut. Diese Kirchengemeinden sind einparochial.

Im Sprengel Ostfriesland-Ems sind die Kirchenkreise Aurich, Emden-Leer und Rhauderfehn davon betroffen. In den Kirchenkreisen Emsland-Bentheim und Harlingerland sind die Kirchengemeinden einparochial. In den zuständigen Kirchenämtern sind Listen zu erhalten, welche Gemeinden einparochial oder biparochial sind.