Gemeindezusammenarbeit
Kirchengemeinden können auf vielfältige Weise zusammenarbeiten, siehe Regionalgesetz.
Kirchengemeinden können auf vielfältige Weise zusammenarbeiten, siehe Regionalgesetz.
Zur vertieften gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben kann eine Gesamtkirchengemeinde gebildet werden. Die Gesamtkirchengemeinde nimmt für die an ihr beteiligten Kirchengemeinden (Ortskirchengemeinden) alle Aufgaben wahr, die nicht durch die Satzung einer einzelnen Ortskirchengemeinde oder mehreren Ortskirchengemeinden geregelt werden. Die Gesamtkirchengemeinde ist Körperschaft des Kirchenrechts. Sie ist nach staatlichem Recht zugleich Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitglieder der Ortskirchengemeinden sind zugleich Mitglieder der Gesamtkirchengemeinde.
Zur dauernden gemeinsamen Wahrnehmung einer einzelnen Aufgabe oder mehrerer Aufgaben der beteiligten Kirchengemeinden kann ein Kirchengemeindeverband gebildet werden, z. B. für Regionalbüros. Kirchengemeinden bleiben rechtlich und in der Gestaltung ihrer Arbeit selbstständig. Der Kirchengemeindeverband ist Körperschaft des Kirchenrechts und zugleich Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Mehrere Kirchenkreise fassen die Arbeit ihrer Kirchengemeinden und Kirchenkreise zusammen und bündeln gemeinsam ihre Interessen nach außen, insbesondere gegenüber den Gebietskörperschaften. Zu diesem Zweck bilden die Kirchenkreise einen Kirchenkreisverband.
Ein Kirchenkreisverband hat die Aufgabe, die Verwaltung, die Kirchenkreissozialarbeit sowie die Angelegenheiten der Diakonischen Werke der Kirchenkreise als Verbände der freien Wohlfahrtspflege für die Verbandsmitglieder gemeinsam wahrzunehmen.
Das Landeskirchenamt ist die Verwaltungsstelle für die gesamte Landeskirche Hannovers.
Dieses ist Partner der Kirchenämter, -gemeinden sowie -kreise in allen Verwaltungsfragen. Es vernetzt Personen und bündelt Themen sowie Ideen.
Die Superintendenturen arbeiten in allen personalrechtlichen und weiteren Belangen eng mit dem LKA zusammen.
https://kirchenrecht-evlka.de/document/44991#s00000023
Kontakt Landeskirchenamt:
Landeskirchenamt, Rote Reihe 6, 30169 Hannover, Tel. 0511 1241-0
Für mehrere Kirchengemeinden in einer Region kann ein gemeinsames Pfarramt gebildet werden. Innerhalb dieser pfarramtlichen Verbindung sind alle errichteten Pfarrstellen gemeinsame Pfarrstellen der beteiligten Kirchengemeinden. Im Übrigen bleiben die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden rechtlich und in der Gestaltung ihrer Arbeit selbständig.
Die Landeskirche Hannovers teilt sich in sechs Sprengel auf:
1. Hannover
2. Hildesheim-Göttingen
3. Lüneburg
4. Osnabrück
5. Ostfriesland-Ems
6. Stade
Die geistliche Leitung und Aufsicht übt die/der Regionalbischöf*in des jeweiligen Sprengels aus.
Weitere Informationen:
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/sprengel-kirchenkreise
siehe Kirchenkreissynode oder Landessynode