Das Kirchen(kreis)amt ist die Verwaltungsstelle für die Gemeinden und Einrichtungen in einem Kirchenkreis(verband). Sie beraten, begleiten und unterstützen die kirchlichen Körperschaften, die Gremien und insbesondere die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden bei ihren vielfältigen Aufgaben.
Die Aufgaben eines Kirchen(kreis)amtes sind in § 67 der Kirchenkreisordnung (KKO) der Evangelisch-lutherischen Landeskirche beschrieben. Es hat insbesondere
die Kirchenkreissynode, den Kirchenkreisvorstand und die Kirchenvorstände in der Vorbereitung und Ausführung ihrer Beschlüsse und bei der Führung der täglichen Geschäfte zu unterstützen,
die Geld- und Vermögensverwaltung für die Kirchengemeinden in deren Auftrag sowie für den Kirchenkreis, seine Organe, Werke und Einrichtungen durchzuführen,
Bürohilfe im Kirchenkreis nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu leisten.
Weitere Aufgaben können einem Kirchen(kreis)amt vom Vorstand des Kirchenkreises übertragen werden.
Eine enge Zusammenarbeit der Superintendentur mit dem Kirchen(kreis)amt ist unabdingbar.