Kasualvertretung

Bei Krankheit oder Urlaub von Gemeindepastor*innen müssen diese selbst für eine Vertretung sorgen. In Ausnahmefällen übernimmt dies die Superintendentur, z.B bei akuten schweren Erkrankungen.

Die meisten Kirchenkreise haben Springerpastor*innen, die für Vertretungen angefragt werden können. Auch übergemeindliche Pastor*innen, Pastor*innen in funktionalen Diensten (z.B. Schule) und Pastor*innen im Ruhestand können angefragt werden. Pastor*innen im Ruhestand bekommen bei Übernahme einer Kasualvertretung seit 01.01.2026 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € (für Gottesdienstvertretungen 40,00 €), vergleiche Rundverfügung G4/2017 und Kirchliches Amtsblatt Hannover Nr. 3/2025.

Für Gottesdienstvertretungen können außerdem Lektor*innen und Prädikant*innen angefragt werden. Hierfür gibt es seit 01.01.2026 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 €. Prädikant*innen mit Bestattungserlaubnis erhalten seit 01.01.2026 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € bei einem Gottesdienst aus Anlass von Amtshandlungen.