Kasualvertretung

Bei Krankheit oder Urlaub von Gemeindepastor*innen müssen diese selbst für eine Vertretung sorgen. In Ausnahmefällen übernimmt dies die Superintendentur, z.B bei akuten schweren Erkrankungen.

Die meisten Kirchenkreise haben Springerpastor*innen, die für Vertretungen angefragt werden können. Auch übergemeindliche Pastor*innen, Pastor*innen in funktionalen Diensten (z.B. Schule) und Pastor*innen im Ruhestand können angefragt werden. Pastor*innen im Ruhestand bekommen bei Übernahme einer Kasualvertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zurzeit 40,00 € (für Gottesdienstvertretungen zurzeit 30,00 €), vergleiche Rundverfügung G4/2017.

Für Gottesdienstvertretungen können außerdem Lektor*innen und Prädikant*innen angefragt werden. Hierfür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zurzeit 20,00 €.