Landessynode
Sie ist das gewählte parlamentarische Entscheidungsgremium der Landeskirche. Sie beschließt in Zusammenarbeit mit anderen kirchenleitenden Gremien den Haushalt der Landeskirche und landeskirchliche Gesetze. Sie soll die Angelegenheiten des kirchlichen und öffentlichen Lebens im Gebiet der Landeskirche beobachten und erörtern. Die Landessynode setzt sich zusammen aus 66 gewählten und 12 vom Personalausschuss berufenen Mitgliedern und einer/m Vertreter*in der Theologischen Fakultät der Universität Göttingen.
Gesetzesgrundlage für die Landessynode
- Artikel 45-48 der Kirchenverfassung