Kirchenkreis

Ausschüsse

Ausschüsse sind Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen (Finanzen, Bau, Personal, Jugend etc.) die Beschlüsse/Themenfelder vorbereiten. Sie arbeiten und beschließen im Auftrag des KV, KKV oder der KKS.

Sie unterstützen die Arbeit der entsprechenden Gremien.

Kirchenkreiskonferenz/Amtsbereichskonferenz/Gesamtkonferenz

Die Superintendentur lädt regelmäßig alle dem Kirchenkreis zugeordneten Mitarbeitenden zu Kirchenkreiskonferenzen (KKK) bzw. Amtsbereichskonferenzen (ABK) ein. Die Konferenzen werden durch die Superintendentur organisiert.

In manchen Kirchenkreisen gibt es eine Konferenzvorbereitungsgruppe, die die sachlichen Inhalte der Konferenzen vorbereiten.

In größeren Städten wie Hannover, ist der Kirchenkreis in mehrere Amtsbereiche unterteilt. In regelmäßigen Abständen findet zusätzlich zu den durch die Superintendenturen organisierten Konferenzen eine Gesamtkonferenz mit allen Amtsbereichen statt.

Zum Ende des laufenden Jahres wird die Terminplanung für das nächste Jahr festgelegt und als Save-the-date an die Mitglieder des Kirchenkreises/Amtsbereichs versendet.

Die Superintendentur organisiert für die Konferenzen wie folgt:

  • Gemeinde festlegen, in der die Konferenz stattfindet
  • Gemeinde ist für das Catering während der Konferenz zuständig
  • Erstattung der Kosten für das Catering läuft über die Superintendentur
  • In Absprache mit der Konferenzvorbereitungsgruppe Referent*innen einladen, Kostenabrechnung über Superintendentur
  • Einladung erstellen und versenden
  • Bei Bedarf Anmeldeformular erstellen und versenden, z.B. digital über formulare-e erstellen und Link mit der Einladung versenden
  • Geschenk für Referent*innen besorgen
  • Bei Bedarf Namensschilder erstellen und Akkreditierung vor Ort übernehmen
  • Liste der Teilnehmer*innen erstellen
  • Evtl. Protokoll erstellen, dafür vorher eine/n Teilnehmer*in festlegen

In regelmäßigen Abständen findet eine mehrtägige, auswärtige Konferenz statt. In manchen Kirchen(kreis)ämtern gibt es ein Formular zur „Projektplanung/Projektabrechnung“, die rechtzeitig vor der auswärtigen Konferenz bei der Sachbearbeitung für den Haushalt des Kirchenkreises eingereicht werden soll. 

Gremienarbeit

In einem Kirchenkreis gibt es verschiedene Gremien, die den Kirchenkreis leiten.

Gremien sind zum Beispiel Kirchenkreisvorstand, Kirchenkreissynodenvorstand, Kirchenkreissynode, Ausschüsse der Synode, Stiftungsvorstand, Arbeitsgruppen, usw.

Diese und andere Gremien treffen sich in (regelmäßigen) Abständen zu Sitzungen. Die Einladungen werden vom Vorstandsvorsitz (mit Hilfe des KA/KKA oder der Superintendentur) erstellt. Je nach Kirchenkreis werden die Protokolle der Gremien zur Kenntnis genommen und die Beschlussempfehlungen durch den Kirchenkreisvorstand beraten.

Jour fixe

In den Superintendenturen gibt es verschiedene, regelmäßig stattfindende Meetings, wie z.B. Dienstbesprechung der Superintendent*innen, Besprechung der Superintendent*innen mit Finanzabteilung des Kirchen(kreis)amtes, Besprechung mit den Regionalbischöf*innen etc.

Diese sind je nach Superintendentur individuell.

Kirchenkreisamt/Kirchenamt

Das Kirchen(kreis)amt ist die Verwaltungsstelle für die Gemeinden und Einrichtungen in einem Kirchenkreis(verband). Sie beraten, begleiten und unterstützen die kirchlichen Körperschaften, die Gremien und insbesondere die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden bei ihren vielfältigen Aufgaben.

Die Aufgaben eines Kirchen(kreis)amtes sind in § 67 der Kirchenkreisordnung (KKO) der Evangelisch-lutherischen Landeskirche beschrieben. Es hat insbesondere

  • die Kirchenkreissynode, den Kirchenkreisvorstand und die Kirchenvorstände in der Vorbereitung und Ausführung ihrer Beschlüsse und bei der Führung der täglichen Geschäfte zu unterstützen,
  • die Geld- und Vermögensverwaltung für die Kirchengemeinden in deren Auftrag sowie für den Kirchenkreis, seine Organe, Werke und Einrichtungen durchzuführen,
  • Bürohilfe im Kirchenkreis nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu leisten.

Weitere Aufgaben können einem Kirchen(kreis)amt vom Vorstand des Kirchenkreises übertragen werden.

Eine enge Zusammenarbeit der Superintendentur mit dem Kirchen(kreis)amt ist unabdingbar.

Kirchenkreisjahreskonferenz, mehrtägig

Die mehrtägige Konferenz findet je nach Ermessen einmal jährlich oder alle zwei Jahre statt.

Aufgaben:

  • Bilden einer Vorbereitungsgruppe
  • Terminieren der Vorbereitungstreffen
  • Einladungen formulieren und versenden
  • Evtl. Protokolle erstellen
  • Reisevorbereitungen:
    • Anreise
    • Hotelübernachtung
    • Programm vor Ort
  • Einladung für Teilnehmer*innen erstellen und versenden
  • Anmeldeformular erstellen und Link versenden
  • Ggf. für Zahlung des Eigenanteils Kostenträger einrichten lassen
    • Quittung erstellen
  • Liste der Teilnehmer*innen erstellen
  • Kalkulationsgrundlage erstellen
  • Antrag auf außerordentliche landeskirchliche Fortbildung ans Landeskirchenamt stellen
  • Kasualvertretungen evtl. im benachbarten Kirchenkreis anfragen
  • Gemeinsame Dienstreisegenehmigung für die Teilnehmer*innen erstellen

Bei mehrtägigen Konferenzen im Ausland Rundverfügung K 2/2020 beachten!

Kirchenkreissynode

  • Die Kirchenkreissynode (früher: Kirchenkreistag) kann als das „Parlament“ des Kirchenkreises definiert werden.
  • Es tritt im Kirchenkreis pro Jahr etwa drei- bis viermal im Kirchenkreis zusammen.
  • Seine Amtszeit von sechs Jahren folgt immer der Wahl der Kirchenvorstände.
  • Die Kirchenkreissynode besteht aus gewählten Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen sowie Berufenen
  • Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich!

https://www.kirchenverfassung2020.de/artikel/artikel-34-Aufgaben-der-Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode berät über Angelegenheiten des kirchlichen und öffentlichen Lebens und nimmt Berichte ihrer Ausschüsse, des Kirchenkreisvorstandes und der/des Superintendent*in entgegen. Sie wählt die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die/den Superintendent*in und wirkt an der Bildung der Landessynode mit.

Die Kirchenkreissynode entscheidet über die Grundsätze der Arbeit des Kirchenkreises. Sie beschließt im Rahmen des geltenden Rechts insbesondere über

  • Satzungen des Kirchenkreises,
  • Konzepte und Pläne zur Gestaltung der kirchlichen Arbeit sowie der Stellenplanung, des Gebäudemanagements und der allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis,
  • Abgaben und Umlagen der kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis,
  • die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Einrichtungen des Kirchenkreises,
  • den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Kirchenkreises sowie die Entlastung des Kirchenkreisvorstandes,
  • die Besetzung der Organe eines Kirchenkreisverbandes, an dem der Kirchenkreis beteiligt ist,
  • die Errichtung eines Kirchenamtes.

Kirchenkreisvorstand

Der Kirchenkreisvorstand übernimmt gemeinsam mit der/dem leitenden Superintendent*in die Geschäftsführung des Kirchenkreises. Zur Mitarbeit im Kirchenkreisvorstand wählt die Kirchenkreissynode je nach Größe des Kirchenkreises nichtordinierte Gemeindeglieder und festangestellte Pastor*innen sowie die/den Superintendent*in. Weitere Teilnehmende als Gäste des Kirchenkreisvorstandes sind zum Beispiel der Vorsitzende der Kirchenkreissynode, die Leitung des Kirchen(kreis)amtes und die Mitglieder der Landessynode aus dem Kirchenkreis. Der Kirchenkreisvorstand wird für sechs Jahre gewählt und trifft sich in regelmäßigen Abständen. Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Konvent

Der Konvent ist die übergemeindliche Versammlung von kirchlichen Berufsgruppen:

  • Ephorenkonvent: alle Superintendent*innen der Landeskirche
  • Pfarrkonvent: alle Pastor*innen des Kirchenkreises
  • Generalkonvent: alle Pastor*innen und alle Emeriti des Sprengels
  • Gesamtkonvent: alle Mitarbeitenden des Kirchenkreises
  • Diakon*innenkonvent: alle Diakon*innen des Kirchenkreises
  • Ehrenamtlichenkonvent: alle ehrenamtlich Tätigen des Kirchenkreises, z.B. Lektor*innen und Prädikant*innen

Pfarrkonvent

Regelmäßige Zusammenkünfte der Pastoren auf der Ebene von Kirchenkreisen bzw. Dekanaten, auf denen pastorale, theologische und organisatorische Themen erörtert werden.