Kirchenkreis

Kita-Verband

Der Kita-Verband ist für die Ev.-luth. Kindertagesstätten im Kirchenkreis zuständig.

Der betriebswirtschaftliche Bereich betreut die Kindertagesstätten in allen administrativen Tätigkeiten, von der Erstellung der Beitragsbescheide bis hin zur Zahlung von Rechnungen. Aufgeteilt ist er in die Aufgabengebiete

  • betriebswirtschaftliche Leitung
  • Haushalts-Sachbearbeitung
  • Elternbeitragsbearbeitung 
  • Gebäudemanagement

Der pädagogische Bereich berät die Leitungen der Kindertagesstätten sowie die Mitarbeitenden bei pädagogischen Fragestellungen und Konzeptgestaltungen.

Die Mitarbeitenden werden in der Umsetzung neuer Vorgaben sowie in der Weiterentwicklung der pädagogischen Standards geschult und bei den Herausforderungen des pädagogischen Alltags durch die Fachberatung unterstützt. Aufgeteilt ist der Bereich in die Aufgabengebiete

  • Pädagogische Leitung
  • Offene Arbeit
  • Religionspädagogik
  • Sprachbildung/Sprachförderung
  • Krippenpädagogik
  • Integration/Inklusion 
  • allgemeine Fachberatung

Kirchenkreisjugenddienst/Stadtjugenddienst

In jedem Kirchenkreis gibt es eigene Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, z.B. den Kirchenkreisjugenddienst (Stadtjugenddienst), Jugendzentren, Kinder- und Jugendkirche mit altersgerechten Gottesdienstformaten, Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienprogramm, Juleica-Schulungen etc.

Jugendarbeit

In jedem Kirchenkreis gibt es eigene Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, z.B. den Kirchenkreisjugenddienst (Stadtjugenddienst), Jugendzentren, Kinder- und Jugendkirche mit altersgerechten Gottesdienstformaten, Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienprogramm, Juleica-Schulungen etc.

Konfirmandenarbeit

Die Konfirmandenarbeit ist eines der wichtigsten Felder kirchlicher Bildungsarbeit.

In jedem Kirchenkreis gibt es eine/n Beauftragte/n für Konfirmandenarbeit.

Die Konfirmandenarbeit findet in den Gemeinden und/oder gemeinsam in Regionen statt. In größeren Gemeinden wird ebenfalls ein/e Beauftragte/r für Konfirmandenarbeit benannt.

Der Konfirmandenunterricht wird in der Regel von den Pfarrämtern und den Diakon*innen geleitet. Üblicherweise wird während der Konfirmandenzeit eine mehrtägige Konfirmandenfreizeit durchgeführt.

Ansonsten sind die Modelle inzwischen sehr unterschiedlich, bspw. ein Jahr, zwei Jahre, Blockunterricht, wöchentlich, (regionale) Projektphasen, KU4 etc.

Lebensberatungsstellen

In den Superintendenturen gehen auch telefonische Anfragen ein, die in den Superintendenturen nicht geregelt werden können.

Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, eine Liste der verschiedenen Einrichtungen und Lebensberatungsstellen der Region vorzuhalten, um die Anrufer bestmöglich vermitteln zu können.

Beispiele:

  • Diakonische Einrichtungen
    • Suchtberatung
    • Finanzberatung
    • Schwangerschaftskonfliktberatung
    • BISS Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt
    • Kleiderkammer
    • Aidshilfe
    • Migrationsberatung
  • Telefonseelsorge
  • Familienbildungsstätten
  • Hospizdienst
  • Tageswohnungen/Wohnungslose

Neben kirchlichen Einrichtungen sind gegebenenfalls auch die anderer Träger hilfreich.

Mitarbeitervertretung (MAV)

Mitarbeiter*innenvertretungen, kurz MAV genannt, heißen die betrieblichen Interessenvertretungen der Mitarbeiter*innen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten in gewerblichen Unternehmen oder den Personalräten im Öffentlichen Dienst ähnlich.

Jeder Kirchenkreis hat eine eigene MAV, die von den Mitarbeitenden des Kirchenkreises gewählt werden. Informationen über Ansprechpartner*innen und Sprechzeiten sind in der Regel auf der Internetseite des Kirchenkreises veröffentlicht.

Die Mitglieder der MAV werden für vier Jahre gewählt. Jeder Mitarbeitende hat das Recht sich zur Wahl zu stellen. Mitarbeitende in leitender Position mit Personalverantwortlichkeit sind davon ausgeschlossen und können nicht Vertreter*in der MAV werden