Seelsorge

Altenseelsorge

Altenseelsorge ist das kirchliche Arbeitsfeld für die Zielgruppe der Senior*innen. Sie findet in den Kirchengemeinden in Form von Nachmittagen, Ausfahrten oder Vorträgen und Informationsveranstaltungen statt, evtl. auch auf Kirchenkreisebene möglich:

  • Altenseelsorge durch Pastor*innen und Diakon*innen übergemeindlich möglich
  • Betreuung der Senior*innen in Pflegeeinrichtungen
  • Gottesdienste in den Einrichtungen, Geburtstagsbesuche, Vortrags- und Mitmachangebote, etc.

Das Zentrum für Seelsorge und Beratung bietet Unterstützung für Gemeinden und Angebote für Senior*innen.

https://www.zentrum-seelsorge.de/arbeitsfelder/altenseelsorge

Bettelanrufe/Bettelbesuche

Ersuchen um finanzielle Unterstützung. Dies kann persönlich, per Mail oder Telefonat erfolgen.

Meist kann Unterstützung über die Diakoniekasse (bei kleinen Anliegen) gewährt werden. Größere Beträge brauchen einen KV- oder KKV-Beschluss.

Die Gepflogenheiten sind lokal unterschiedlich und liegen im Ermessen des Kirchenkreises. Bei Missbrauch von Unterstützung dürfen die Kirchengemeinden gewarnt werden.

BISS

Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt

In jedem Kirchenkreis gibt es eine eigene Anlaufstelle, z.T. angeschlossen an die Diakonie oder der städtischen Verwaltung.

Hospiz/Hospizdienste

Unheilbar erkrankte Menschen finden in Hospizhäusern einen Ort, in dem sie in Würde und Frieden sterben können. In einigen Städten und Regionen gibt es auch ambulante Begleitung durch die Hospizdienste. Die Hospizarbeit wird teilweise von den Kirchenkreisen, vom Diakonischen Werk oder von privaten Hospizvereinen übernommen.

Bei Wikipedia gibt es eine Übersicht aller Hospize nach Bundesland: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Hospize_in_Deutschland

Krankenhausseelsorge

Krankenhausseelsorge richtet sich an Patient*innen und Mitarbeitende der Krankenhäuser. Diese Form der Seelsorge wird vor allem von hauptamtlichen Seelsorger*innen wie Pfarrer*innen, Diakon*innen, Pastoralreferent*innen und Gemeindereferent*innen ausgeübt. Daneben gibt es auch ehrenamtliche Krankenhausseelsorger*innen, die von hauptberuflichen Kolleg*innen dafür qualifiziert und begleitet werden. Stellenplanung und Finanzierung regelt zentral das Referat 36 im Landeskirchenamt.

Notfallseelsorge

Aufgabe der Notfallseelsorge ist es, Menschen in akuten Krisen nicht allein zu lassen und ihnen beizustehen – Notfallseelsorge ist Hilfe für die Seele in Situationen, in denen für die Betroffenen nichts mehr so ist, wie es eben noch war. Die Notfallseelsorge wird unter anderem bei folgenden Einsätzen von den Leitstellen der Landkreise oder Regionen alarmiert: plötzlicher Todesfall im häuslichen Bereich, Überbringen einer Todesnachricht gemeinsam mit der Polizei, Tod und schwere Verletzungen von Kindern, Unfälle, Brände, Suizid, Gewaltverbrechen. Auch bei Großeinsätzen der Rettungsdienste wird die Notfallseelsorge alarmiert.

Stabilisieren, orientieren, Ressourcen aktivieren – das sind die notwendigen Maßnahmen, die Menschen helfen, in einer akuten Krisensituation den Weg zurück ins Leben zu finden. Der Einsatz der Notfallseelsorge ist zeitlich begrenzt und bezieht sich ausschließlich auf die akute Krisenintervention. Menschen nehmen dieses dankbar an und unsere Kirche ist in diesem wichtigen Dienst erkennbar „Kirche für andere“.

Notfallseelsorger*innen arbeiten mit der Einsatzleitzentrale des Landkreises zusammen, werden manchmal von dort angefragt. In einigen Kirchenkreisen werden die Dienste von den Superintendenturen eingeteilt, in anderen tragen sich die Pastor*innen und ggf. Ehrenamtliche selbständig in einen Online-Terminkalender ein. Jeder Kirchenkreis hat einen Beauftragten für Notfallseelsorge.

Telefonseelsorge

Die ausgebildeten ehrenamtlich Mitarbeitenden widmen sich den Sorgen der Anrufenden am Telefon, per Chat und Mail. Die Anrufe bleiben anonym. Die Rufnummer der Anrufenden erscheint nicht im Display. Da das Telefonat gebührenfrei ist, wird es später nicht in einem Einzelverbindungsnachweis zur Telefonrechnung aufgeführt.

Erreichbarkeit:
Die TelefonSeelsorge-Stellen sind Tag und Nacht erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen, bundesweit.

Anonyme Hotline:

  • 0800 1110111
  • 0800 1110222
  • 116 123

oder online unter www.telefonseelsorge.de

Urlauberseelsorge

Pastor*innen, Diakon*innen und in Ausnahmefällen auch Prädikant*innen, die sich für einen Einsatz in der Urlauberseelsorge interessieren, bewerben sich auf dem Dienstweg über die Superintendentur beim Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

Die Unterbringung für die/den Urlauberseelsorger*in in einer speziellen Wohnung oder Ferienwohnung ist kostenfrei, Fahrtkosten zum Einsatzort werden übernommen. Familienangehörige müssen einen Anteil für die Unterbringung und ihre Fahrtkosten selbst tragen. Eine zusätzliche Vergütung für den Dienst wird nicht gezahlt. Ruheständler können in der Regel bis zum 70. Lebensjahr eingesetzt werden.

Dienst ist Dienst, egal wo! Für Urlauberseelsorge muss kein Urlaub eingereicht werden, sondern ein Dienstreiseantrag.

https://www.kirchliche-dienste.de/arbeitsfelder/urlauberseelsorge/wir_fuer_sie

Queersensible Seelsorge

In der Kirche sind alle Menschen willkommen – diese Einladung möchte die Queere Seelsorge für alle Menschen mit ihrer weiten sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt laut aussprechen.

Seelsorge soll eine wertschätzende Begegnung sein, die stärkt und aufrichtet. Dabei nimmt die queersensible Seelsorge im Speziellen die Bedürfnisse und Erfahrungen queerer Menschen in den Blick.

Weitere Informationen unter: https://www.zentrum-seelsorge.de/arbeitsfelder/queersensible_seelsorge